


Fasnacht ist immaterielles Kulturerbe
Die schwäbisch-alemannische Fasnacht wurde von der Deutschen UNESCO-Kommission in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen.




Die schwäbisch-alemannische Fasnacht wurde von der Deutschen UNESCO-Kommission in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen.
Die Arbeitspläne für die Hochzeit am 20.06 und für das Walterefest 2025 sind ab sofort im Mitgliederbereich abrufbar
Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen
Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.